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  • 04.02.2021 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Verspätete Anzeige krankheitsbedingter AU kann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund sein

    | Die verspätete Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (AU) oder deren Fortdauer kann einen verhaltensbedingten Grund für eine Kündigung darstellen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 07.05.2020, Az. 2 AZR 619/19). |