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ArbeitsrechtImpfpflicht in Physiotherapiepraxen – was tun mit Impfverweigerern?

11.02.20226 Min. Lesedauervon RA, FA für ArbR und MedR, Benedikt Büchling, Hagen und RA, FA für MedR Frank Sarangi LL. M., Köln, kanzlei-am-aerztehaus.de

Auch Personen, die in einer Physiotherapiepraxis tätig sind, müssen gemäß dem neuen § 20a Abs. 1 Nr. 1 lit. i) Infektionsschutzgesetz (IfSG) bis spätestens zum 15.03.2022 geimpft oder genesen sein. Der Gesetzgeber hat damit im Dezember 2021 eine Corona-Impfpflicht u. a. für Physiotherapeuten und andere Beschäftigte einer Physiopraxis eingeführt. Nach der Gesetzesbegründung soll die Impfpflicht das Risiko reduzieren, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und SARS-CoV-2 an andere Menschen in der Praxis zu übertragen. Doch was ist mit Angestellten, die eine Impfung verweigern? Und darf ich überhaupt nach dem Impfstatus fragen?

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AUSGABE: PP 02/2022, S. 4 · ID: 47913272

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