KurzarbeitergeldKurzarbeitergeldregelung bis 31.03.2022 verlängert
04.01.20222 Min. LesedauerIWW
Überblick über die Kug-Regeln 2022
Die Coronapandemie dauert an. Daher wurden die bisherigen Erleichterungen und Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 31.03.2022 verlängert. Die zugrunde liegende Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung finden Sie unter Abruf-Nr. 226481, das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie unter Abruf-Nr. 226483.
Im Einzelnen gilt für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 Folgendes: |
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AUSGABE: PP 02/2022, S. 2 · ID: 47905141