ArbeitsrechtBlick in eine fremde Personalakte rechtfertigt Kündigung auch ohne Abmahnung!
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – vor allem dann nicht, wenn ein Mitarbeiter in fremde Personalakten schaut, Fotos macht und an Kollegen weiterleitet, um diese bei Gehaltsverhandlungen zu unterstützen. Dass dies zu einer Kündigung führen kann, ergibt sich aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Mainz (Urteil vom 13.12.2023, Az. 10 CA 581/23). Zwar betrifft der vorliegende Fall eine Angestellte in einer Apotheke, er ist aber für Angestellte in Physiotherapiepraxen gleichermaßen relevant.
Angestellte fotografiert Gehaltsabrechnungen, Kündigung rechtens
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EinloggenAUSGABE: PP 09/2024, S. 11 · ID: 50091152