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  3. Elektronischer Heilberufsausweis nun auch für Physiotherapeuten

Ab sofort können auch Physiotherapeuten bundesweit über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und eine Institutionskarte SMC-B für ihre Praxis beantragen. Das teilte die gematik GmbH am 14.04.2023 mit.

Mit dem eHBA erhalten auch Physiotherapeuten Zugang zur Telematikinfrastruktur. Die Chipkarte im Scheckkartenformat erlaubt Heilmittelerbringern, alle TI-Anwendungen zu nutzen, also z. B. auch auf die elektronische Patientenakte (ePA) zuzugreifen (vgl. Interview in PP 02/2020, Seite 6 f.). Das eGBR ist als gemeinsame Stelle der Bundesländer bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt. Dort finden Sie eine ausführliche Info-Website mit Erklärvideo, Link zur Beantragung und Ansprechpartnern (iww.de/s7953).

AUSGABE: PP 05/2023, S. 1 · ID: 49409984

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