VergütungBeihilfe für Bundesbedienstete: neue Höchstsätze zum 01.05.2023
28.04.20231 Min. LesedauerIWW
Ab dem 01.05.2023 gelten in der Beihilfe für Bundesbedienstete neue Höchstsätze. Diese hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) am 25.04.2023 veröffentlicht (PDF online unter iww.de/s8017). Inwieweit die einzelnen Bundesländer ihre Landesbeihilfeverordnungen anpassen, ist noch offen.
AUSGABE: PP 05/2023, S. 2 · ID: 49425237