TelemedizinFernbehandlung durch Physiotherapeuten – Beratung und Nachsorge per Videochat
26.09.20195 Min. Lesedauervon RA Rainer Horbach, Datenschutzbeauftragter, Aachen, dataprivat.de und Dipl. iur. Dorothee Beckedorf, Köln, reume.de
Seit dem 121. Deutschen Ärztetag vom 10.05.2018 dürfen Ärzte im Einzelfall Patienten auch ohne persönlichen Erstkontakt ausschließlich aus der Ferne per Video-Chat behandeln. Zwar dürfen Physiotherapeuten online keine Heilbehandlungen abgeben, aber auch sie können die Möglichkeiten der Telemedizin nutzen, um Patienten insbesondere in der Nachsorge zu begleiten. Hier eröffnen sich für Therapeuten auch neue Leistungen, die abgegeben und abgerechnet werden können. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick darüber, was Sie bei der Fernbehandlung beachten sollten.
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EinloggenAUSGABE: PP 10/2019, S. 10 · ID: 46083836