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  3. Notverordnung des BMG zur flexibleren Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine Notverordnung zur Berufsausbildung in den Gesundheitsfachberufen auf den Weg gebracht. Die Ausbildung soll wegen der Coronapandemie u. a. für angehende Physio-/Ergotherapeuten und Podologen flexibler gestaltet werden. Das teilte die Ärztezeitung am 18.05.2020 in ihrem Online-Newsletter mit.

Die Verordnung ist eine Folge des sog. „Zweiten Pandemie-Gesetzes“. Durch dieses Gesetz wird das BMG mit zahlreichen Befugnissen ausgestattet. Dazu gehört auch, die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu flexibilisieren.

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AUSGABE: PP 06/2020, S. 2 · ID: 46590081

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