FördermittelNeuer staatlicher Zuschuss in der Coronakrise
Im Zuge der Coronakrise hat der Staat eine Reihe von Kreditprogrammen aufgelegt (iww.de/s3467), die wir in PP vorgestellt haben. Neu seit Januar 2021 ist die Überbrückungshilfe III, ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der auf der Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden kann. Hiermit muss ein Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschafts- oder Buchprüfer beauftragt werden. Auch Physiotherpeuten haben bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen Zugriff.

Antragsvoraussetzungen
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EinloggenAUSGABE: PP 02/2021, S. 3 · ID: 47080674