KostenerstattungPKV stellt Zahlung von Heilmitteln ein – was tun?
20.01.20214 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
Aufgrund des mit Ihnen als Therapeut geschlossenen Behandlungsvertrags sind Privatversicherte auch dann zur Zahlung der Behandlungskosten verpflichtet, wenn deren private Krankenversicherung (PKV) die Kostenübernahme ablehnt. Für erbrachte Behandlungsleistungen können Sie daher auf deren Bezahlung bestehen (PP 10/2016, Seite 3). Es fördert jedoch die vertrauensvolle Patienten-Therapeuten-Beziehung, wenn Sie Ihrem Patienten zumindest allgemeine Tipps geben können, was er tun kann, wenn ihm seine PKV mitteilt, dass sie die Behandlung nicht bzw. nicht mehr erstattet.
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EinloggenAUSGABE: PP 02/2021, S. 7 · ID: 47067004