BeschlüsseG-BA verlängert Corona-Sonderregelungen bis zum 31.03.2021
27.01.20211 Min. LesedauerIWW
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Was für die Corona-Hygienepauschale beschlossen wurde (iww.de/pp, Abruf-Nr. 47061989), gilt nun auch für die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; PP 05/2020, Seite 2): Sie werden bis zum 31.03.2021 verlängert (Beschlusstext online unter iww.de/s4236). Die Regelungen sollen Leistungserbringern die Abgabe und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen erleichtern. Sie treten mit Wirkung zum 01.02.2021 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Weiterhin gültige Sonderregelungen für Heilmittelerbringer |
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AUSGABE: PP 02/2021, S. 1 · ID: 47100917