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BeschlüsseG-BA verlängert Corona-Sonderregelungen bis zum 31.03.2021

27.01.20211 Min. LesedauerIWW

Was für die Corona-Hygienepauschale beschlossen wurde (iww.de/pp, Abruf-Nr. 47061989), gilt nun auch für die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; PP 05/2020, Seite 2): Sie werden bis zum 31.03.2021 verlängert (Beschlusstext online unter iww.de/s4236). Die Regelungen sollen Leistungserbringern die Abgabe und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen erleichtern. Sie treten mit Wirkung zum 01.02.2021 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Weiterhin gültige Sonderregelungen für Heilmittelerbringer

  • Bestimmte Heilmittel (allgemeine Krankengymnastik, Krankengymnastik-Atemtherapie und Krankengymnastik-Mukoviszidose) dürfen weiter als Videobehandlung abgegeben werden (siehe PP 02/2021, Seite 10).
  • Die Vorgabe, dass Heilmittelverordnungen bei längerer Unterbrechung der Behandlung als 14 Tage ungültig werden, wird ausgesetzt.
  • Ärzte dürfen Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausstellen.
  • Krankenhausärzte können im Rahmen des Entlassmanagements weiterhin Heilmittel für bis zu 14 Tage (anstatt 7 Tage) nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Das gilt vor allem dann, wenn der zusätzliche Besuch beim Arzt vermieden werden soll.

AUSGABE: PP 02/2021, S. 1 · ID: 47100917

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