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  • · Fachbeitrag · Wer jetzt entlastet wird und wer leer ausgeht

    Bundesregierung einigt sich bei Industriestrompreis: 5 Cent für die Stromfresser

    Die Bundesregierung will energieintensiven Unternehmen den Strom verbilligen. Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf der Förderrichtlinie für den Industriestrompreis vorgelegt – sie soll für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gelten und gezielt strom- und handelsintensive Unternehmen entlasten. Der Entwurf sieht vor, dass Firmen für etwa die Hälfte ihres Jahresverbrauchs nur noch rund 5 Cent je Kilowattstunde zahlen. Die EU hat dieses Modell befristet genehmigt – es gilt nur für bestimmte Branchen und nur für einige Jahre. 

    1. Wer profitieren kann

    Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die nicht nur viel Strom verbrauchen, sondern auch im harten internationalen Wettbewerb stehen – etwa Stahl, Chemie, Glas, Keramik oder Teile des Maschinenbaus. Voraussetzung sind definierte Mindestverbräuche (in der Größenordnung von mindestens rund 100.000 Kilowattstunden pro Jahr) und die Zugehörigkeit zu beihilfefähigen Sektoren nach der EU Liste KUEBLL (steht für „Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien“ der EU-Kommission). Die Entlastung fließt als Ausgleichszahlung: Der Staat übernimmt einen Teil des Marktpreises, bis der Zielpreis für die anrechenbare Strommenge erreicht ist.

    2. Entlastung – und ein Auftrag

    Der niedrigere Strompreis verschafft Luft: Kosten sinken, Investitionen werden leichter. Unternehmen können Spielräume nutzen, um Anlagen zu modernisieren, Prozesse zu elektrifizieren oder erneuerbare Energien auszubauen. Doch die Hilfe ist zeitlich begrenzt – wer sie nur in die laufenden Kosten steckt, steht nach Auslaufen der Förderung wieder am Anfang.

     

    Beispiel

    Ein Aluminiumwerk senkt dank Industriestrompreis seine Stromrechnung und steckt den Puffer in effizientere Öfen und ein Lastmanagementsystem – so sinken Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß dauerhaft.

     

    3. Was jetzt für ESG-Manager zählt

    ESG-Manager sollten den Industriestrompreis nicht als Geschenk, sondern als Hebel sehen. Die Förderung lässt sich mit Transformationsplänen, CSRD-Berichten und EU-Taxonomie verbinden: Wer Investitionen in Effizienz, Grünstrom und Dekarbonisierung bündelt, verbessert Kostenstruktur und Nachhaltigkeitsbilanz zugleich.

    Zugleich drohen neue Pflichten: Nachweise zu Verbrauch, Emissionen und Investitionen müssen sauber dokumentiert und in die Berichterstattung integriert werden.

     

    MERKE — Der Industriestrompreis schützt nicht das alte Geschäftsmodell, er finanziert den Umbau.

     

    4. Blick nach vorn: Krisenschutz bleibt unsicher

    Frühere Preisbremsen für Strom und Gas waren Notmaßnahmen und sind ausgelaufen. Die Politik setzt jetzt stärker auf strukturelle Entlastung wie den Industriestrompreis und niedrigere Umlagen. Ob bei neuen Krisen wieder schnelle Bremsen kommen, ist offen – darauf sollten Unternehmen ihre Strategie nicht bauen.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 50818762