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  • · Fachbeitrag · CO2-Grenzausgleichssystem

    CBAM verteuert Importe, wenn Lieferantendaten falsch sind oder fehlen: So macht der Einkauf CBAM zum Kostenhebel

    von Thomas Plaß, Sustainability Business Consulting, Berater und Fachautor für operative Nachhaltigkeitstransformation

    Für Einfuhren ab 1.1.26 entsteht eine Verpflichtung, CBAM-Zertifikate abzugeben. Kaufen können Unternehmen diese Zertifikate ab Februar 2027. Der Einkauf beeinflusst dabei zweierlei: die tatsächliche Emissionsintensität der Ware – über Lieferanten und Produktionsroute – sowie den regulatorisch angesetzten Wert über den Datenpfad. Der Preis der CBAM-Zertifikate folgt dem europäischen Emissionshandel. Er ist für Unternehmen eine Planungsgröße, aber kein operativer Hebel. Anders verhält es sich bei der Emissionsintensität der eingekauften Ware und ihrer Datengrundlage. Der Beitrag zeigt, wie Unternehmen daraus belastbare Entscheidungen für die Beschaffung ableiten.

    1. Kostenlogik und Preise

    Die CBAM-Kosten entstehen in zwei Schritten: Zunächst ermittelt das Unternehmen die eingebetteten Emissionen der importierten Ware. Davon zieht es die anrechenbare kostenlose Zuteilung ab. Berücksichtigt wird außerdem ein CO2-Preis, den der Hersteller im Drittland bereits gezahlt hat und der anerkannt wird. Für die verbleibenden Emissionen müssen CBAM-Zertifikate abgegeben werden. Die Zahl der Zertifikate wird mit dem maßgeblichen Preis bewertet. Die (Free-Allocation) Anpassung für die kostenlose Zuteilung hängt vom gewählten Datenweg ab:

     

    • Bei tatsächlichen Emissionswerten zählen Produktionsprozess und eingesetzte Vorprodukte.