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  • · Fachbeitrag · Transparenz und Rückverfolgbarkeit durch DPP

    Neue EU-Spielzeugverordnung sieht digitalen Produktpass vor

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich am 10.4.25 bei der Überarbeitung der Spielzeugverordnung auf einen vorläufigen Kompromiss geeinigt. Die endgültigen Beschlüsse stehen noch aus. Alle in der EU verkauften Spielzeuge müssen danach künftig mit einem gut sichtbaren digitalen Produktpass (DPP) versehen sein. |

    1. Zum Hintergrund

    Die EU-Richtlinie 2009/48/EG legt die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug im EU-Binnenmarkt fest. Eine Evaluierung der seit 2009 geltenden Richtlinie zeigte jedoch Mängel, besonders bei Risiken durch schädliche Chemikalien in Spielzeug. Die Überprüfung machte deutlich, dass sich viele Produkte im Unionsmarkt befinden, die unsicher und Risiken für die Gesundheit von Kindern beinhalten. Neue digitale Technologien, etwa bei Funkspielzeug, sorgen für weitere Gefahren, die den Schutz der Privatsphäre und die Cybersicherheit betreffen. Es hat sich weiter gezeigt, dass die unterschiedliche Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten eine einheitliche Regulierung erfordert.

     

    Der vorläufige Kompromiss zielt darauf ab, die Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln. Dies soll das Regelungsumfeld vereinfachen und eine einheitliche Umsetzung in der gesamten EU gewährleisten. Konkret soll die Zahl unsicherer Spielzeuge reduziert werden, insbesondere jener, die online verkauft oder aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Eine EU-Verordnung würde überall direkt gelten, ohne dass die Mitgliedstaaten sie erst umsetzen müssen.