· Fachbeitrag · Ökodesign und Energielabel: Das ändert sich ab August
Neuer Rechtsrahmen für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Am 21.5.2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von EU-Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Vorschriften beschlossen. Nach der Billigung des Bundesrats am 12.6.2026 und der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 191) werden erste Neuregelungen bereits ab August 2026 gelten. Der größte Teil des neuen Ökodesign-Gesetzes tritt zum 1.11.26 in Kraft. Dieser PN-Beitrag zeigt, welche Änderungen ab August und im weiteren Jahresverlauf für Unternehmen und Verbraucher wichtig werden.
1. Hintergrund: Neue EU-Ökodesign-Verordnung seit 2024
Im Juni 2024 hat die EU die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG durch die unmittelbar geltende Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 ersetzt. Sie weitet den Anwendungsbereich auf nahezu alle Produktgruppen und zusätzliche Umweltaspekte aus, etwa Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit. Ziel ist, über den gesamten Produktzyklus hinweg Rohstoffe einzusparen und Produkte langlebiger und reparierbarer zu machen.
Zu den ersten neuen Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden, zählen Textilien und Schuhe, Möbel sowie Chemikalien. Ausgenommen bleiben nur wenige Bereiche wie Sicherheits- und Verteidigungsprodukte. Vom Geltungsbereich erfasst sind auch Online-Handel und Importware.
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