Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Internationales Umweltrecht & ESG

    UN-Abkommen stärkt Schutz der Hohen See und schafft auch neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen

    Mit dem BBNJ-Abkommen (Biodiversity Beyond National Jurisdiction) tritt ein neuer völkerrechtlich bindender Rahmen für den Schutz der Hohen See in Kraft. Neben der Ausweisung großflächiger Meeresschutzgebiete etablieren die UN strengere Umweltverträglichkeitsprüfungen und Regeln für den Umgang mit marinen genetischen Ressourcen. Für Unternehmen mit Aktivitäten in internationalen Gewässern – von Schifffahrt über Rohstoffabbau bis Biotechnologie – steigen damit Transparenz- und Sorgfaltspflichten, die in ESG-Strategien berücksichtigt werden müssen. 

    1. Neuer Rechtsrahmen mit ESG-Relevanz

    Das Abkommen über die biologische Vielfalt der Meere jenseits nationaler Hoheitsrechte (BBNJ) ist seit dem 17.1.26 in Kraft – nachdem 60 Staaten es ratifiziert hatten. Es gilt für alle Meeresgebiete außerhalb von Hoheitsgewässern und Wirtschaftszonen – also für rund zwei Drittel der Ozeane.

     

    Was sind marine genetische Ressourcen?

    Marine genetische Ressourcen sind wertvolles genetisches Material von Meeresorganismen (Tiere, Pflanzen, Mikroben), das einzigartige Gene für potenzielle Anwendungen in Pharmazie, Kosmetik, Lebensmittelindustrie und Industrie enthält. Zugang, Nutzung und gerechte Verteilung des Materials werfen komplexe völkerrechtliche Fragen auf, insbesondere gilt das für Gebiete, die bisher außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit lagen.

     

     

    Das Abkommen hat vier Schwerpunkte:

    • Nutzung und gerechte Teilhabe an marinen genetischen Ressourcen
    • Schutzgebiete und andere gebietsbezogene Managementinstrumente
    • Umweltverträglichkeitsprüfungen für Eingriffe in diese Gebiete
    • Aufbau von Wissen und Technologietransfer

     

    Damit erklärt die Staatengemeinschaft die Meeresbiodiversität zu einem gemeinsamen Erbe – mit Verantwortung für kommende Generationen.

    2. Auswirkungen auf Geschäftsmodelle in der Hochsee

    Unternehmen, die in der Hochsee tätig sind, müssen sich auf strengere Umweltauflagen einstellen. Forschung, Patente und Lieferketten geraten dabei stärker unter regulatorische Beobachtung.

     

    2.1 Umweltprüfungen für Hochsee-Aktivitäten

    Für Hochsee-Akteure wie Fischerei, Schifffahrt, Offshore-Energie, Kabelbetreiber und Rohstofferkunder rücken schärfere Umweltverträglichkeitsprüfungen in den Vordergrund. Vorgesehen sind gestufte Prüfprozesse vor jeder Genehmigung – mit öffentlichen Berichten und laufender Kontrolle der Umweltauswirkungen.

     

    2.2 Pflichten bei marinen genetischen Ressourcen

    Unternehmen, die marine genetische Ressourcen für Pharma, Kosmetik, Biotechnologie oder Landwirtschaft nutzen, müssen mit strikter Dokumentation und Offenlegung rechnen. Hinzu kommen finanzielle und nicht-finanzielle Mechanismen für ein faires Benefit-Sharing.

     

    2.3 Folgen für F&E, Patente und Compliance

    Die neuen Vorgaben greifen direkt in Strategien für Forschung und Entwicklung ein. Sie beeinflussen Patentportfolios und erhöhen die Anforderungen an eine belastbare Lieferketten-Compliance.

    3. Anschlussfähigkeit an CSRD, CSDDD und Taxonomie

    Für Nachhaltigkeits- und Compliance-Verantwortliche ist das BBNJ-Abkommen ein neuer Referenzrahmen für wesentliche Umweltaspekte in der Hochsee. Unternehmen, die in ihrer Wertschöpfungskette auf Rohstoffe, Transporte oder Forschung in internationalen Gewässern zurückgreifen, sollten dies in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD sowie in Risiko- und Impact-Mapping für CSDDD berücksichtigen.

     

    Auch die EU-Taxonomie wird perspektivisch stärker auf den Schutz mariner Ökosysteme fokussieren, etwa bei Kriterien zu nachhaltiger Fischerei, Schifffahrt und blauer Wirtschaft. Hier können künftige Delegierte Rechtsakte auf BBNJ-Standards zu Schutzgebieten, Umweltprüfungen und Überwachung aufbauen.

    4. Handlungsempfehlungen für Nachhaltigkeitsmanager

    Nachhaltigkeitsmanager sollten frühzeitig prüfen, wie sich das BBNJ-Abkommen und eine stärker meeresfokussierte EU-Taxonomie auf Geschäftsmodell, Risiko-Management und Berichterstattung ihres Unternehmens auswirken.

     

    • Rechts- und Risikoscreening: Aktivitäten, Projekte und Lieferketten mit Hochsee-Bezug klar erfassen – etwa Rohstoffabbau, Tiefseeerkundung, Hochseefischerei oder internationale Schifffahrtsrouten. Anschließend prüfen, welche Vorhaben künftig unter BBNJ-relevante Umweltprüfungen oder Schutzgebietsauflagen fallen können

    • Integration in Governance und Richtlinien: Umwelt- und Menschenrechtsrichtlinien um klare Leitplanken für Nutzung und Schutz mariner Ökosysteme ergänzen – zum Beispiel Ausschlusskriterien für bestimmte Tiefseeaktivitäten und interne Standards für Umweltprüfungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen

    • Berichts- und Datenstrukturen anpassen: BBNJ-relevante Kennzahlen – etwa Aktivitäten in oder nahe künftiger Hochsee-Schutzgebiete, Umweltprüfungsprozesse, Beschwerden und Verstöße – systematisch in ESG-Datenhaushalt und CSRD-Berichte einbauen. Entscheidend sind transparente Kriterien, wie Risiken für Meeresbiodiversität bewertet und gesteuert werden.

    • Stakeholder-Dialog und Kooperation: Früh den Austausch mit Forschungsinstitutionen, NGOs und Brancheninitiativen suchen, um Daten, Monitoring-Ansätze und Best Practices zu nutzen. Das stärkt zugleich Innovation in nachhaltigen Geschäftsmodellen der „Blue Economy“.

     

    FAZIT — In der Umsetzungsphase wird entscheidend sein, wie ambitioniert Meeresschutzgebiete ausgewiesen und kontrolliert werden. Geplant sind großflächige Schutzareale sowie der Einsatz von Satelliten- und Fernerkundungstechnologien zur Überwachung von Fischerei, Schifffahrt und Rohstoffaktivitäten.

     

    Für Unternehmen bedeutet dies: Verstöße oder intransparente Praktiken auf Hoher See bergen künftig nicht nur ökologische und rechtliche Risiken, sondern auch erhebliche Reputations- und Finanzrisiken – ein starkes Argument, ocean-related Risiken und Impacts strukturiert in die Unternehmensstrategie zu integrieren.

     
    Quelle: ID 50687313