· Fachbeitrag · EmpCo-Richtlinie
Das Ende des Greenwashings – und was Unternehmen jetzt konkret tun müssen
Die Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo-Richtlinie) ist keine ferne EU-Idee mehr, sondern Realität mit unmittelbaren Folgen für Marketing, Produktmanagement und Nachhaltigkeitskommunikation. Allgemeine Umweltaussagen, selbstgebastelte Siegel und vage „Klimaneutralitäts“-Versprechen geraten ebenso unter Druck wie unkonkrete Aussagen zu Arbeitsbedingungen oder Langlebigkeit. Der Beitrag zeigt, was seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 27.3.26 gilt, welche Aussagen künftig besonders heikel sind und mit welchen Schritten Unternehmen ihre Kommunikation jetzt auf eine belastbare, rechtssichere Basis stellen können.
1. Neue Realität seit dem 27.3.26
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist seit März 2024 auf EU-Ebene in Kraft, die Mitgliedstaaten hatten bis zum 27.3.26 Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. In Deutschland wurden insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und verbraucherrechtliche Vorschriften angepasst. Ab dem 27.9.26 werden die nationalen Vorschriften verbindlich gelten, d. h. dann greifen die neuen Regeln gegen Greenwashing und irreführende Umwelt- und Sozialaussagen in der Praxis.
Aus aktueller Sicht bedeutet das: Die politische Diskussion ist vorbei, nationale Regeln gelten. Unternehmen befinden sich nicht mehr in einer komfortablen Beobachtungsphase, sondern in der Phase der konkreten Bereinigung und Neuausrichtung ihrer Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation. Jetzt werden Wettbewerber, Verbände und NGOs genauer hinschauen – und Greenwashing-Fälle gezielter angreifen.
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