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  • · Fachbeitrag · Greenwashing unter EU-Aufsicht

    EmpCo für alle: Warum jetzt auch kleine Anbieter ihre Nachhaltigkeitsaussagen belegen müssen

    von Luise Rößner, Publisher Consultants GmbH, Tutzing

    | Umweltfreundlich, grün, klimaneutral, recycelbar ‒ diese Begriffe stehen seit Jahren auf Verpackungen und in Prospekten, oft mit wenig Substanz. Viele Versprechen bleiben vage oder sind schlicht falsch. Greenwashing-Fälle sind dann in Folge nicht selten. Die EU zieht jetzt klare Grenzen: Mit der EmpCo-Richtlinie und der Green Claims Directive (GCD) gilt ‒ nur wer Nachhaltigkeit nachweisen kann, darf noch damit werben. Anders als bei der CSRD gibt es keine Unternehmensgrößen-Grenzen. Jeder, vom Großkonzern bis zum Onlinehändler, muss seine grünen Aussagen künftig mit überprüfbaren Fakten belegen. Was Unternehmen dabei zu beachten haben, zeigt dieser Beitrag. |

    1. EmpCo: Das neue Pflichtprogramm

    Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition Directive) ist seit dem 26.3.24 in Kraft. Sie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis spätestens 27.3.26 verbindliche nationale Regeln zu erlassen. In Deutschland erfolgt dies über Anpassungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Für Unternehmen greifen die neuen Vorgaben voraussichtlich ab dem 27.9.26 verbindlich.

     

    Verbraucher sollen sich auf Umweltversprechen verlassen können. Dafür schafft die EmpCo klare Verbote: