· Fachbeitrag · Bundestagsverfahren zur CSRD-Umsetzung läuft weiter
Prüferkreis im Fokus: Länder beraten über Öffnungsempfehlung
| Zurzeit tagen die Bundestagsausschüsse zum CSRD‑Umsetzungsentwurf. Am 17.10.25 wird das Bundesratsplenum seine Position zu den Ausschussempfehlungen darlegen ‒ insbesondere zur möglichen Öffnung des Prüferkreises. Was dies bedeutet, erklärt dieser Beitrag. |
1. Stand des Verfahrens
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU- Richtlinie (EU) 2022/2464 in der geänderten Fassung (EU) 2025/794 am 9.10.25 in erster Lesung beraten und an die Fachausschüsse überwiesen. Damit ist die Detailarbeit im Parlament gestartet und der weitere Fahrplan bis Jahresende abgesteckt. Der Entwurf integriert die „Stop the Clock“-Anpassungen und hält an einer Assurance durch Wirtschaftsprüfer fest.
2. Bundesrat in der Spur
Parallel dazu liegen die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates vor (BR Drs. 435/1/25) vor. Das Plenum (des Bundesrats) berät und entscheidet am 17.10.25 über diese Linie und sendet damit ein politisches Signal in Richtung Bundestag und Bundesregierung. Zentraler Konfliktpunkt ist die Frage, wer Nachhaltigkeitsberichte künftig prüfen darf.
3. Streit um den Prüferkreis
Die Bundesratsausschüsse plädieren dafür, neben Wirtschaftsprüfern auch „unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen“ zuzulassen, sofern sie gleichwertigen fachlichen und rechtlichen Anforderungen unterliegen. Adressiert werden Auswahlfreiheit, Wettbewerb und potenzielle Kapazitätsfragen. Der Regierungsentwurf bleibt bei der WP-Prüfung und verweist auf das bestehende Aufsichts- und Qualitätsregime.
4. Wirtschaftsprüferkammer meldet sich zu Wort
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat am 14.10.25 eine Stellungnahme gegen die Öffnung übermittelt. Diese ist kein formeller Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens, setzt aber ein deutliches Signal in Richtung Länderkammer. Begründet wird die Ablehnung mit der durch „Stop the Clock“ sinkenden Zahl prüfungspflichtiger Berichte, einem funktionierenden Markt sowie fehlender gleichwertiger Regulierung für Alternativprüfer. Dabei fordert die Wirtschaftsprüferkammer ein Level-Playing-Field. Darunter versteht sie gleiche Spielregeln für alle Assurance-Anbieter. Gefordert werden identische Standards für Qualifikation, Unabhängigkeit, Aufsicht, Haftung und Qualität, damit Ergebnisse vergleichbar und rechtssicher sind. Jede Öffnung setzt aus Sicht der WPK diese Gleichwertigkeit zwingend voraus.
5. Ausblick: 17. Oktober entscheidet die Richtung
Mit der Bundesratsentscheidung verdichtet sich, ob eine Öffnung des Prüferkreises politisch Rückenwind bekommt oder der Regierungsentwurf bestätigt wird. Nachhaltigkeitsmanager erhalten damit Planungssicherheit zur Assurance, Wirtschaftsprüfer Klarheit über Markt- und Kapazitätsfragen. Der Tag markiert den nächsten Meilenstein im Verfahren.
WEITERFüHRENDER HINWEIS
- siehe Pressemitteilung der WPK am 14.10.25: www.wpk.de