Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Berichtsstandards setzen neuen Rahmen

    Doppelvorstoß der EU-Kommission: Vereinfachte ESRS und neuer VS-Standard

    Die EU-Kommission hat am 6.5.26 zwei Entwürfe vorgelegt, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU neu justieren sollen. Im Mittelpunkt stehen vereinfachte ESRS für CSRD-pflichtige Unternehmen (sogenannte „Simplified ESR“) sowie ein neuer freiwilliger Berichtsstandard „V“, der aus dem bisherigen VSME entwickelt wurde und den Adressatenkreis deutlich erweitert. 

    1. Simplified ESRS

    Die überarbeiteten ESRS zielen darauf, Umfang und Detailtiefe der Berichterstattung spürbar zu reduzieren und die Konzentration auf tatsächlich wesentliche Themen zu stärken. Unternehmen sollen künftig weniger Datenpunkte melden müssen und erhalten mehr Spielraum bei der Wesentlichkeitsanalyse.

     

    Die Kommission reagiert damit auf Kritik aus der Praxis, wonach die ursprünglichen ESRS zu komplex und zu aufwendig seien. An der grundsätzlichen CSRD-Berichtspflicht ändert sich jedoch nichts – sie wird „verschlankt“, nicht aufgehoben.

    2. VSME wird zum VS

    Der neue VS-Standard richtet sich vor allem an kleinere, nicht direkt CSRD-pflichtige Unternehmen, die in der Wertschöpfungskette größere Kunden beliefern. Er soll ihnen ein klar strukturiertes, freiwilliges Rahmenwerk für ESG-Angaben bieten – und zugleich eine Obergrenze dafür setzen, welche Informationen große Unternehmen von ihnen verlangen dürfen. Damit wird der VS zum wichtigen Instrument, um den Druck in der Lieferkette zu begrenzen und Anfragen standardisiert zu beantworten.

    3. Mehr Details zu den beiden Entwürfen

    Beide Entwürfe befinden sich derzeit im Konsultationsverfahren – Rückmeldungen sind bis 3.6.26 unter www.iww.de/s15640 möglich.

     

    MERKE — Die endgültige Fassung und die praktische Umsetzung – insbesondere für KMU und für berichtspflichtige Unternehmen – sind Gegenstand mehrerer vertiefender Fachbeiträge, die PN Praxis Nachhaltigkeit in Kürze veröffentlicht. Darin werden die neuen Pflichten, Spielräume und Entlastungen im Detail aufbereitet – mit konkreten Hinweisen für Berater, Unternehmen und ESG-Verantwortliche.

     
    Quelle: ID 50845539