· Praxisnahe KI-Lösung für ESG-Berichte
Wie eine neue Software ‒ auch nach Omnibus ‒ Wirtschaftsprüfern die ESG-Prüfung vereinfacht

von David Meyn, Sustaind GmbH, Bielefeld
| Die Omnibus-Verordnung verändert aktuell die Spielregeln für das ESG-Reporting - sowohl für die Unternehmen bei der Berichterstellung als auch für Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Autor David Meyn warnt vor den Risiken des Zögerns und betont: Nachhaltigkeitsberichte sind mehr als Pflicht, sie sind ein Werkzeug zur Risikoanalyse. In diesem Szenario stehen auch Wirtschaftsprüfer vor neuen Aufgaben. Hier kann die Prüfsoftware von Sustaind mittels KI unterstützen, Berichte effizient und präzise zu erstellen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. |
1. Für wen lohnt es sich jetzt, ESG aktiv anzugehen?
Die Frage, ob überhaupt und in welcher Form ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt werden soll, ist für viele Unternehmen derzeit offen. Und es ist auch kein Geheimnis, dass gerade nicht die Zeit ist, in der große Budgets für freiwillige Nachhaltigkeitsprojekte zur Verfügung stehen. Für verschiedene Szenarien und abhängig davon, wie weit das Unternehmen im ESG-Projekt bereits gekommen ist, lassen sich aber folgende nächste Schritte und Optionen empfehlen:
- Für Unternehmen, die künftig nicht mehr unter die CSRD fallen und bisher kaum begonnen haben, erscheint der Rückzug aus dem Thema naheliegend. Ein vollständiger CSRD-konformer Bericht wäre hier möglicherweise überdimensioniert. Stillstand wäre trotzdem die falsche Wahl.
- Durch sogenannte „Trickle-Down-Effekte“ ‒ also Anforderungen von Kunden oder Lieferanten ‒ wird es zunehmend entscheidend, überhaupt aussagefähig zu den eigenen ESG-Daten zu sein. In solchen Fällen ist der VSME ein sinnvoller Einstieg, ein sogenannter „No-Regret Move“, denn die für einen VSME-Bericht erforderlichen Daten sind ohnehin wichtig und zentral ‒ unabhängig von der künftigen regulatorischen Entwicklung.
- Für den Fall, dass ein Unternehmen zwar aus dem CSRD-Scope gefallen ist, aber bereits weite Teile eines Berichts vorbereitet hatte, ergibt sich eine echte Chance: Warum nicht den Aufwand strategisch nutzen? Ein Nachhaltigkeitsbericht in Anlehnung an die CSRD kann ein starkes Signal sein ‒ als glaubwürdiges Kommunikationsinstrument mit Mehrwert für Kunden, Partner und potenzielle Investoren.
- Für Unternehmen oberhalb der 1.000-Mitarbeiter-Grenze ist klar: Der Aufschub der CSRD verschafft etwas Luft, aber die Anforderungen bleiben dieselben ‒ und Vorarbeit zahlt sich aus. Genau jetzt ist Zeit, Strukturen zu schaffen, Datenprozesse zu testen und interne Verantwortlichkeiten zu klären.
2. Omnibus und die Perspektive der Wirtschaftsprüfer
Während sich viele mittelständische Unternehmen mit der Frage beschäftigen, ob und in welcher Form sie berichten sollen, verändert sich auch auf Seiten der Wirtschaftsprüfer das berufliche Umfeld.
Im Rahmen der CSRD rückte die ESG-Berichterstattung näher an den Kern der Prüfung ‒ mit dem erklärten Ziel, ihr künftig einen ähnlichen Stellenwert wie der Finanzberichterstattung beizumessen. Viele Wirtschaftsprüfer haben sich entsprechend weitergebildet, ESG-Schulungen besucht oder sogar eigene Abteilungen aufgebaut. Die Omnibus-Verordnung ist daher jetzt für viele Wirtschaftsprüfer ein großer Einschnitt.
2.1 Vor welchem Umbruch stehen die Wirtschaftsprüfer?
Monatelang waren die ESRS bereits veröffentlicht, während die CSRD noch nicht in deutsches Recht umgesetzt war. Viele Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben in dieser Phase ihren Mandanten ‒ völlig berechtigt ‒ empfohlen, sich dennoch mit der CSRD-Vorbereitung zu befassen. Denn eigentlich schien klar: Die CSRD kommt. Dass genau diese Annahme nun nicht eingetreten ist, hat die Situation auf den Kopf gestellt. Genau genommen wurden jene Unternehmen „belohnt“, die sich entschieden hatten, noch nichts zu tun. Viele Wirtschaftsprüfer halten sich nun spürbar zurück ‒ aus Sorge, sich mit klaren Empfehlungen angreifbar zu machen. Vereinzelt gibt es sogar Häme gegenüber jenen, die den Aufwand auf sich genommen haben. Und es ist richtig: Nicht jedes Unternehmen muss heute freiwillig nach CSRD berichten ‒ geschweige denn eine förmliche Prüfung durchführen lassen.
Trotzdem zeichnet sich bereits ein Trend ab: Nachhaltigkeitsinformationen werden ‒ ob freiwillig oder nicht ‒ zunehmend Teil des Lageberichts. Und wo solche Angaben veröffentlicht werden, stellt sich auch die Frage nach ihrer Belastbarkeit. Ohne unabhängige Prüfung bleibt vieles interpretierbar.
MERKE | Schon heute wünschen sich viele Mandanten eine fachliche Rückmeldung ‒ sei es zu freiwilligen ESG-Berichten, zur VSME-Anwendung oder zur Einordnung einzelner Aussagen. Besonders dann, wenn Nachhaltigkeit künftig fest im Lagebericht verankert werden soll, ist die Prüfperson gefragt. ESG wird prüfungsrelevant ‒ oft bevor es prüfpflichtig wird. |
2.2 Herausforderung für mittelständische Wirtschaftsprüfer
Gerade bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten haben mittelständische WPG deutlich andere Voraussetzungen als die großen Netzwerke. Die Big Four verfügen über spezialisierte ESG-Abteilungen, standardisierte Prozesse, eigene Softwarelösungen und internationale Erfahrung. Viele kleinere und mittlere Kanzleien hingegen arbeiten mit schlanken Teams, ohne eigene ESG-Abteilung ‒ und oft noch ohne digitale Unterstützung.
Spätestens seit der Omnibus-Verordnung und der Reduzierung des CSRD-Anwendungsbereichs stellt sich eine berechtigte Frage: Lohnt sich die Investition in eine ESG-Weiterbildung, wenn man nur ein oder zwei betroffene Mandate hat?
Die Antwort ist schwierig. Denn für viele Kanzleien ist der wirtschaftliche Aufbau eigener ESG-Kapazitäten kaum tragbar.
Gleichzeitig wächst der Erwartungsdruck: Unternehmen wollen Orientierung ‒ zur Vollständigkeit ihrer Angaben, zur Konsistenz der Methoden oder zur Prüfbarkeit ihrer Aussagen. Die Realität in der Prüfung sieht so aus: qualitative Textaussagen, subjektive Einschätzungen, kaum belastbare Standards. Das macht ESG-Beratung nicht nur komplex, sondern auch haftungssensibel.
Mittelständische WPG stecken damit in einem Dilemma, im Spannungsfeld zwischen Anspruch und Machbarkeit. Der Anspruch an Qualität und Verlässlichkeit steigt ‒ aber Zeit, Fachkräfte und passende Werkzeuge fehlen oft. Die Folge ist dann manchmal: Rückzug aus den ESG-Themen oder Konzentration auf niedrigschwellige Mandate.
MERKE | Was es jetzt braucht, sind praxistaugliche, bezahlbare Lösungen, die WPG dort abholen, wo sie stehen. Tools, die bestehende Arbeitsprozesse ergänzen ‒ nicht ersetzen. Unterstützung bei Struktur, Kommentierung und Beurteilung ‒ ohne die Verantwortung zu verschieben. Nur so kann die ESG-Prüfung auch im Mittelstand zukunftsfähig verankert werden. |
3. Wer lässt denn freiwillig seinen Bericht prüfen?
Bereits heute profitieren Unternehmen, deren Nachhaltigkeitsbericht von einer WPG überprüft wurde, bspw. durch schnellere Kreditvergaben. Langfristig wird es jedoch kaum möglich sein, sich dieser Prüfung zu entziehen, denn ein zentraler Treiber des Nachhaltigkeitsreportings ist die Vergleichbarkeit. Je unklarer die regulatorischen Rahmenbedingungen sind, desto wichtiger wird die Prüfung: Nur verlässliche, nachvollziehbare ESG-Daten schaffen echte Vergleichbarkeit und ermöglichen so einen wirksamen Wandel.
Doch auch jenseits der regulatorischen Perspektive liegt es im Interesse der Unternehmen selbst, die Qualität ihrer Nachhaltigkeitsdaten abzusichern. Was heute noch als reines „Vorzeigen von Werten“ passiert, wird sich sehr schnell dahin entwickeln, dass Güte und Belastbarkeit dieser Werte entscheidend werden ‒ etwa im Rahmen von Finanzierung, Lieferketten oder Governance. Wer falsche Zahlen veröffentlicht ‒ ob absichtlich oder versehentlich ‒ wird sich in Zukunft erklären müssen. Wer seine ESG-Daten für interne Steuerung und strategische Entscheidungen nutzt, muss sicherstellen, dass diese korrekt erhoben, konsistent berechnet und sauber dokumentiert sind.
MERKE | Schon heute fordern viele große Unternehmen von ihren Lieferanten nicht nur ESG-Kennzahlen, sondern auch Nachweise über deren Berechnung oder gar Verifizierung, etwa nach ISO 14067 (CO2-Fußabdruck von Produkten). Die Prüfung von ESG-Daten ist damit nicht nur eine Frage der Transparenz, sondern zunehmend eine Frage der wirtschaftlichen Anschlussfähigkeit. |
4. KI verändert mittlerweile auch die Prüfqualität
Künstliche Intelligenz verändert die Wirtschaftsprüfung ‒ schnell und grundlegend. Sie ermöglicht erstmals Analysen, Mustererkennung und Konsistenzprüfungen, die in dieser Tiefe manuell kaum realisierbar wären. Besonders mittelständischen WPG eröffnet sich dadurch die Chance, sich schnell an neue Anforderungen anzupassen: von ESG über Taxonomie bis hin zu IT-gestützten Kon-trollsystemen. Statt monatelang neue Prüfungsansätze zu entwickeln, erlaubt es KI, mit wenigen Klicks Orientierung zu schaffen. Schnell wird sichtbar, welche Angaben fehlen, welche Werte auffällig wirken und welche Benchmarks sinnvoll sind. So entsteht nicht nur Effizienz, sondern erstmals auch Skalierbarkeit im Umgang mit neuen Prüfobjekten ‒ ohne an Sorgfalt zu verlieren.
Das bedeutet nicht, dass KI entscheidet. Die Verantwortung bleibt sowohl juristisch als auch fachlich beim Wirtschaftsprüfer. Wer jedoch heute schon beginnt, KI als Werkzeug zu verstehen und gezielt einzusetzen, kann neue Standards mitgestalten. Wer hingegen zu lange an rein manuellen Verfahren festhält, wird künftig nicht nur langsamer arbeiten, sondern auch zunehmend irrelevant werden. Denn der Wandel betrifft nicht nur ESG, sondern die gesamte Prüfung.
5. Praxisnahe KI-Lösung für Prüfung von ESG-Berichten
Die Frage, wie Nachhaltigkeitsberichte künftig geprüft werden können, stellt sich nicht nur für die Unternehmen, die Berichte einreichen, sondern vor allem für die prüfenden Personen. In vielen Gesprächen mit mittelständischen Wirtschaftsprüfern wurde deutlich: Die Prüfung von ESG-Berichten ist grundsätzlich machbar ‒ aber nur mit methodischer und technischer Unterstützung. Der Wunsch nach einem Werkzeug, das keine neue Komplexität schafft, sondern gezielt entlastet, war klar formuliert.
5.1 Entwicklungspartnerschaft von Sustaind
Genau hier setzt Sustaind mit seiner Entwicklungspartnerschaft an. Gemeinsam mit fünf mittelständischen WPG und zahlreichen Berufsträgern entwickelt Sustaind den Audit Co-Pilot, eine Lösung, die speziell für die ESG-Prüfung konzipiert ist. Ziel ist es, eine praxisnahe Assistenzsoftware zu schaffen, die sich nahtlos in bestehende Prüfprozesse integriert und die Anforderungen sowie Strukturen mittelständischer WPG berücksichtigt.
5.2 Audit Co-Pilot ermöglicht VSME und CSRD
Im Zentrum des Audit Co-Pilot steht ein einfacher, effizienter Ablauf: Der Nachhaltigkeitsbericht des Mandanten wird hochgeladen, anschließend kann ein Standard ausgewählt werden ‒ VSME oder CSRD. Die Software prüft zunächst die Vollständigkeit der Angaben anhand der jeweiligen Anforderungen. Danach erfolgt eine tiefere Analyse einzelner Datenpunkte. Die ESG-Datenbank des Audit Co-Pilot ermöglicht Plausibilitätsprüfungen anhand von Benchmarks, etwa durch Vergleiche mit Peer Groups oder Wettbewerbern. Zusammen mit einer IKS-Bewertung entsteht so eine fundierte Grundlage für die Beurteilung einzelner ESG-Aussagen.
5.3 Vorteile der Prüfsoftware
Die Software adressiert insbesondere die Anforderungen von Wirtschaftsprüfern, die mit der Prüfung von ESG-Daten betraut werden, wenn Unternehmen ESG-Daten oder einen Bericht als Teil des Jahresabschlusses veröffentlichen. Sie unterstützt auch, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen möchte, um die Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern zu erhöhen.
Wird der Bericht direkt mit der Plattform von Sustaind erstellt, ergibt sich ein weiterer Vorteil: Der gesamte Workflow ‒ von der Erstellung bis zur Prüfung ‒ findet an einem Ort statt. Die prüfende Person kann bereits während der Berichterstellung Feedback geben, auf Nachweise zugreifen und konkrete Anmerkungen direkt in der Plattform hinterlassen. Das bedeutet: keine E-Mail-Schleifen, kein verlustanfälliger PDF-Austausch und keine aufwendige Nachweissuche im Nachgang. Stattdessen entsteht eine dialogorientierte, transparente Prüfungsvorbereitung in Echtzeit.
Eine weitere Besonderheit des Audit Co-Pilot ist, dass die Software auch in anderen Situationen unterstützen kann. Sie hilft, wenn Unternehmen ESG-Daten aus der Lieferkette überprüfen möchten, bspw. die Angaben von Lieferanten zu Scope-3-Emissionen. Ebenso kann sie Banken oder Versicherungen eine externe Einschätzung zu ESG-Daten liefern, etwa zur Absicherung von Finanzierungs- oder Versicherungsentscheidungen.
MERKE | Der Audit Co-Pilot ist keine Black Box, die ein abschließendes Urteil trifft. Die Software liefert Hinweise, Strukturen und Vergleichswerte ‒ die Verantwortung bleibt stets bei der prüfenden Person. |
Dank des modularen Aufbaus funktioniert die Lösung ohne Systemwechsel, setzt keine eigene ESG-Abteilung voraus und ist auch für kleinere WPG sofort nutzbar. Die Einstiegshürden sind gering, es gibt keine tagelangen Schulungen.
FAZIT | Die Entwicklungspartnerschaft von Sustaind zeigt: Wenn Technologie gemeinsam mit der Praxis entwickelt wird, kann sie ein echter Hebel sein. Nicht als Ersatz der Prüfung, sondern als Instrument zur Qualitätssicherung und Prozesssicherheit in einem zunehmend komplexen ESG-Umfeld. Der Audit Co-Pilot bietet genau das: eine Lösung, die prüfende Personen entlastet und eine neue Qualität in die ESG-Prüfung bringt. |
Weiterführender Hinweis
- Bereits heute gibt es einen funktionierenden Prototyp des Audit Co-Pilot. Demo-Termine können gerne vereinbart werden ‒ bei Interesse genügt eine kurze Nachricht an david@sustaind.de. Die fertige Software wird Sustaind am 6.11.25 beim Forum des Mittelstands in Bielefeld vorstellen.
Zum Unternehmen | Sustaind GmbH ist ein Start-up aus Bielefeld, das Unternehmen bei der Umsetzung von Compliance-Prozessen unterstützt ‒ z. B. im ESG-Reporting, bei der Tax-Compliance oder bei der Auswertung gesetzlicher Anforderungen. Mithilfe intelligenter Software und KI schafft Sustaind effiziente Lösungen, die Abläufe vereinfachen und rechtliche Vorgaben sicher erfüllen. Der Fokus liegt auf praxisnaher Umsetzung und echtem Mehrwert für Mittelstand und Wirtschaftsprüfung.