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  • 27.07.2020 · Fachbeitrag · Versandhandelsregelung

    Transportveranlassung orientiert sich nicht nur an vertraglichen Vereinbarungen

    | Im Urteil des EuGH in der Rs. KrakVet ging es um eine bestimmte Gestaltung der Transportveranlassung durch den Versandhändler. KrakVet wollte erreichen, dass für Versandhandelslieferungen nach Ungarn statt 27 % ungarische USt nur 8 % polnische USt fällig werden. Die Frage war, ob die Gegenstände durch den Lieferer oder für dessen Rechnung versandt oder befördert wurden und damit Art. 33 MwStSystRL anwendbar war (EuGH 18.6.20, C-276/18). |

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