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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts wirkt die Berichtigung einer berichtigungsfähigen Rechnung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungsausstellung zurück. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden (FG Rheinland-Pfalz 28.11.19, 6 K 1767/17; Revision beim BFH XI R 38/19 ). |

     

    Sachverhalt

    Die H-GmbH betreibt ein Unternehmen, dessen Gegenstand insbesondere der Vertrieb sowie Im- und Export von Haushaltswaren ist. Im Streitjahr erwarb sie Gegenstände bei der T Italien S.p.A. mit Sitz in Italien (T), die die Lieferungen an die H-GmbH jeweils als innergemeinschaftliche Lieferung behandelte. Die von der T erworbenen Waren wurden teilweise von der H-GmbH an eine Schwesterfirma (S) mit Sitz in der Slowakei weiterveräußert und zum Teil in ein Lager in Tschechien verbracht. Alle beteiligten Unternehmen hatten in ihrem jeweiligen Ansässigkeitsstaat eine USt-ID-Nummer, unter der sie im Rechtsverkehr auftraten. Die Lieferungen wurde jeweils im Auftrag der H-GmbH durchgeführt und direkt zu S in die Slowakei und ins Lager nach Tschechien gebracht.

     

    Die H-GmbH behandelte die Umsätze an die S in der Slowakei als Lieferungen i. S. v. § 25b UStG (innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft). Das FA erkannte die Warenlieferungen in die Slowakei wegen fehlender ordnungsgemäßer Rechnungen nicht nach § 25b UStG an. Hinsichtlich der Warenlieferungen nach Tschechien sei § 25b UStG ebenfalls nicht erfüllt. Deshalb war das FA der Ansicht, die H-GmbH habe in der Slowakei bzw. in Tschechien nach § 3d S. 1 UStG und in Deutschland nach § 3d S. 2 UStG einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern. Die H-GmbH berichtigte die Rechnungen gegenüber der Empfängerin in der Slowakei und erhob im Übrigen Einspruch, der erfolglos blieb. Vor dem FG hatte die Klage jetzt teilweise Erfolg, allerdings ist bereits beim BFH Revision anhängig.

     

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