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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Beurteilung von Warenlieferungen in der EU über Versandmodelle von Amazon

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Liefert ein Verkäufer in Europa unter Nutzung der Internetplattform Amazon nach dem Modell „Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon“, ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung verschafft wird. Dies hat der BFH jetzt klargestellt (BFH 29.4.20, XI B 113/19, DStR 20, 1115). |

     

    Sachverhalt

    Eine B.V. mit Sitz in Niederlanden vertreibt Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für Diäten und Medizinprodukte. Die Produkte werden im Onlinehandel innerhalb der EU vertrieben, wozu die B.V. ein niederländisches Lager besitzt. Der Verkauf an deutsche Kunden erfolgt teilweise über eine eigene Internetseite der B.V., zum überwiegenden Teil jedoch über die Internetplattform von Amazon.

     

    Der Ablauf der Warenlieferungen im Rahmen des Modells „Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon“ erfolgt folgendermaßen: Die B.V. sendet ihre Waren aus den Niederlanden an diverse Amazon-Logistikzentren in der EU, wobei die Waren für deutsche Privatkunden überwiegend in deutsche Logistikzentren geliefert werden. Die Logistikzentren sind Tochterunternehmen von Amazon, die die Ware für Amazon einlagern und zum Verkauf von Endkunden bereithalten. Dem Verkäufer ist hierbei in der Regel nicht bekannt, in welchem Logistikzentrum sich die Ware befindet, da Amazon die angelieferten Waren eigenständig auf andere Logistikzentren verteilt. Die Waren werden über Amazon direkt an Privatkunden verkauft, wobei die Entscheidung über den Verkauf und den Abnehmer ausschließlich Amazon trifft.

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