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  • 29.09.2026 · Nachricht · Steuerabzug

    Steueranmeldung nach § 50a EStG über neues BZSt-Portal

    Zum 1.12.26 stellt das BZSt die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG auf das neue BZSt online.portal (BOP) um. Der Steuerabzug betrifft insbesondere Vergütungen, die inländische Vergütungsschuldner an im Ausland ansässige Künstler, Sportler, Lizenzgeber oder Aufsichtsräte zahlen. Das neue Verfahren ist grundsätzlich bereits für das vierte Quartal 2026 und damit für Zahlungen ab dem 1.10.26 anzuwenden.