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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Kein Abzug von Schulgeld für schweizerische Privatschule

    von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Der BFH hat entschieden, dass in Deutschland lebende Eltern das Schulgeld für den Besuch ihrer Kinder an einer Privatschule in der Schweiz nicht als Sonderausgaben steuermindernd abziehen können. Damit bestätigt der BFH seine bisherige Rechtsprechung (BFH 9.5.12 X R 3/11, Abruf-Nr. 121895).

    Sachverhalt

    Der Sohn besuchte in den Streitjahren 2002/03 ein Privatinternat in der Schweiz. Dieses Internat war von der Kultusministerkonferenz (KMK) anerkannt und ermächtigt, die Reifeprüfung im deutschsprachigen Ausland abzunehmen. Das FA verweigerte den Sonderausgabenabzug der Schulgeldzahlungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG. Klage und Revision blieben erfolglos.

     

    Anmerkungen

    Aufgrund der EuGH-Rechtsprechung wurde mit dem JStG 2009 der Sonderausgabenabzug für Schulgeld rückwirkend ab dem VZ 2008 neu geregelt (EuGH 11.9.07, C-76/05; EuGH 11.9.07, C-318/05). Danach können ab 2008 30 % des Schulgelds, höchstens 5.000 EUR, als Sonderausgaben abgezogen werden, sofern die in der EU oder im EWR gelegene Schule zu einem von der zuständigen inländischen Behörde (KMK) anerkannten oder einem inländischen Abschluss an einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt. Auf den landesrechtlichen Status einer Privatschule kommt es nicht mehr an.

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