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  • · Fachbeitrag · Schweiz

    Bund lehnt Abschaffung der Aufwandbesteuerung ab

    | Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)“ ab. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf legte die Gründe für die Ablehnung dar (s. auch Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 6.10.14, Medienmitteilung). |

     

    Die Schweiz kennt für natürliche Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Abwesenheit in der Schweiz einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt begründen und dort keine Erwerbstätigkeit ausüben, ein konsumorientiertes Besteuerungssystem: Die Besteuerung nach dem Aufwand (s. ausführlich Suter, PIStB 13, 205). Damit stärkt die Schweiz ihre Position im internationalen Steuerwettbewerb. Die Aufwandbesteuerung ist nach Ansicht des Bundesrates deshalb ein wichtiges standortpolitisches Instrument mit volkswirtschaftlicher Bedeutung, das beibehalten werden soll. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es den Kantonen überlassen bleiben soll, ob sie die Aufwandbesteuerung vorsehen oder nicht.

     

    Hinweis | Eine Revision der Aufwandbesteuerung wurde von den eidgenössischen Räten im Herbst 2012 verabschiedet und tritt am 1.1.16 in Kraft. Mit der Revision würde ein ausgewogener Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und Standortattraktivität erzielt, der nicht bereits wieder infrage gestellt werden sollte.

     

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 293 | ID 43023083

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