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  • · Nachricht · OECD

    Einigung auf globale Steuerreform

    | Laut Pressemitteilung der OECD vom 8.10.21 sind die technischen Arbeiten an der internationalen Steuerreform abgeschlossen. Die bei der OECD zum Abschluss gebrachte umfassende Reform des internationalen Steuersystems wird sicherstellen, dass multinationale Unternehmen ab 2023 einem Mindeststeuersatz von 15 % unterliegen (s. auch OECD Pressemitteilung vom 8.10.21). |

     

    Von 140 verhandelnden Staaten haben sich 136 der Erklärung über die Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft angeschlossen. Die Vereinbarung wird nun von allen Mitgliedern der OECD und G20 getragen. Auch Estland, Irland und Ungarn haben sich angeschlossen. Nur vier Staaten stimmten am Ende nicht zu: Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka. Damit unterstützen nun alle EU-Mitgliedstaaten die Vereinbarung.

     

    Die bahnbrechende Vereinbarung wird Gewinne im Umfang von mehr als 125 Milliarden USD der rund hundert weltgrößten und profitabelsten multinationalen Unternehmen auf Länder weltweit umverteilen. Damit wird sichergestellt, dass diese Unternehmen einen gerechten Beitrag zum Steueraufkommen leisten, wo immer sie tätig sind und Gewinne erzielen.

     

    Die Reform basiert auf zwei Säulen.

     

    • Säule eins soll eine fairere Verteilung der Besteuerungsrechte der Staaten in Bezug auf die Gewinne großer multinationaler Konzerne sicherstellen - vor allem aus der Digitalwirtschaft. Dabei wurde der bislang noch nicht konkretisierte Anteil des Gewinns einer Unternehmensgruppe oder Geschäftssparte, der dem Ort der Produktvermarktung zugeordnet wird, auf 25% festgesetzt.

     

    • Die zweite Säule ist die globale Mindeststeuer. Hier wurde der effektive Steuersatz für die globale effektive Mindestbesteuerung nun auf 15% festgelegt. Ursprünglich war ein Steuersatz von mindestens 15% vorgesehen.

     

    Die Länder beabsichtigen, 2022 ein multilaterales Übereinkommen zu unterzeichnen, das 2023 umgesetzt werden soll. Das Übereinkommen ist bereits in Arbeit und soll die Umsetzung der neu vereinbarten Besteuerungsrechte gemäß Säule 1 gestatten. Zudem soll das multilaterale Übereinkommen nötige Bestimmungen enthalten, um alle bestehenden Steuern auf digitalen Dienstleistungen und sonstigen unilateralen Maßnahmen zu stoppen und aufzuheben. Die OECD soll Mustervorschriften erarbeiten, mit denen Säule 2 in nationales Recht überführt werden kann. Dies soll 2022 geschehen, damit die neuen Regeln 2023 in Kraft treten können.

     

    Quelle: ID 47723481

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