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  • 28.05.2025 · Fachbeitrag · Kapitalertragsteuererstattung

    Verzinsungsanspruch bei unionsrechtswidrigem Steuerabzug

    | Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie i. V. m. § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F. (heute § 50c Abs. 3 S. 1 EStG) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch. Das gilt immer dann, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die Kapitalertragsteuer von vornherein unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehalten wird (BFH 25.2.25, VIII R 32/21, BB 25, 1173). |