07.01.2016 · Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Intrastat: Ab 2016 neue Meldeschwelle für den Wareneingang
Deutschland erhöht zum 1.1.16 die Meldeschwelle für den Wareneingang auf 800.000 EUR. Die Meldeschwelle für den Warenausgang bleibt mit 500.000 EUR unverändert.
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