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  • · Fachbeitrag · Gesetzentwurf

    Streubesitzdividenden sollen rückwirkend steuerfrei werden

    | Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen steuerfrei sein. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.11 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314) vor, der am 28.11.12 vom Finanzausschuss beschlossen wurde. |

     

    Damit soll ein Urteil des EuGH vom 20.10.11 (C-284/09, Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland) umgesetzt werden. Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter 10 % liegt und damit die Mutter-Tochter-Richtlinie keine Anwendung findet. In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten worden, bei Vorhandensein eines DBA 15 %. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragsteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet. Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Die betroffenen Körperschaften sollen eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer verlangen können.

     

    Hinweis | Der vom EuGH beanstandete unionsrechtswidrige Zustand soll auch mit Wirkung für die Vergangenheit beseitigt werden. Laut Gesetzentwurf kommt es zu erheblichen Steuerausfällen (s. auch Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 28.11.12).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 309 | ID 37006880