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  • · Nachricht · Faire Besteuerung

    EU aktualisiert die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

    | Die EU-Finanzminister haben die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Dies geschah auf der Grundlage intensiver Analysen und Dialoge unter Federführung der Kommission. Die Liste hat sich seit ihrer Einführung als großer Erfolg erwiesen, da viele Länder ihre Gesetze und Steuersysteme geändert haben, um sie in Einklang mit internationalen Standards zu bringen (Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/19/1606 vom 12.3.19). |

     

    Im Lauf des vergangenen Jahres hat die Kommission 92 Länder auf der Grundlage von drei Kriterien ‒ Steuertransparenz, gute Regierungsführung und reale Wirtschaftstätigkeit ‒ sowie eines Indikators ‒ das Bestehen eines Körperschaftsteuersatzes von 0 % ‒ bewertet: Die heutige Aktualisierung zeigt, dass dieses klare, transparente und glaubwürdige Verfahren eine tatsächliche Veränderung bewirkt hat: 60 Länder haben Maßnahmen ergriffen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen, und mehr als 100 schädliche Regelungen wurden abgeschafft. Die Liste hatte auch einen positiven Einfluss auf die international vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich.

     

    Auf der Grundlage der Evaluierung durch die Kommission haben die Minister heute 15 Länder auf die schwarze Liste gesetzt. Fünf dieser Länder sind keinerlei Verpflichtungen eingegangen, seit die erste schwarze Liste im Jahr 2017 angenommen wurde:

    • Amerikanisch-Samoa
    • Guam
    • Samoa
    • Trinidad und Tobago
    • Amerikanische Jungferninseln

     

    Drei Länder, die auf der Liste von 2017 standen und aufgrund der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen auf die graue Liste gesetzt worden waren, wurden nun wieder auf die schwarze Liste gesetzt, weil sie keine Folgemaßnahmen ergriffen haben:

    • Barbados
    • die Vereinigten Arabischen Emirate
    • die Marshallinseln

     

    Weitere sieben Länder wurden heute aus demselben Grund von der grauen auf die schwarze Liste gesetzt: Aruba, Belize, Bermuda, Fidschi, Oman, Vanuatu und Dominica.

     

    Zudem werden 34 Länder 2019 weiter überwacht (graue Liste); 25 Länder, die Gegenstand des ersten Evaluierungsverfahrens waren, wurden inzwischen von der Liste gestrichen.

     

    Die EU-Liste hat Veränderungen bei den globalen Steuerpraktiken bewirkt, die noch vor einigen Jahren undenkbar erschienen wären. Die von der Kommission konzipierte und erstmals im Dezember 2017 von den Mitgliedstaaten festgelegte Liste stellt ein gemeinsames Instrument dar, um die Risiken von Steuermissbrauch und unlauterem Steuerwettbewerb weltweit anzugehen. Das Verfahren ist fair ‒ Verbesserungen werden in der Liste sichtbar gemacht ‒ und fördert die Transparenz, da die Verpflichtungsschreiben der Länder online veröffentlicht werden. Mit dem Verfahren für die Erstellung der EU-Liste wurde auch ein Rahmen für den Dialog und die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der EU geschaffen, um Bedenken hinsichtlich ihrer Steuersysteme zu besprechen und Steuerfragen von beiderseitigem Interesse zu erörtern. Die Evaluierung wird nun dadurch erweitert, dass mehr verbindliche Transparenzkriterien eingehalten werden müssen, und drei G20-Länder ‒ Russland, Mexiko und Argentinien ‒ im Rahmen des nächsten Verfahrens evaluiert werden.

     

    In Bezug auf Konsequenzen haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Reihe von Gegenmaßnahmen geeinigt, mit denen sie gegen die in der Liste aufgeführten Länder vorgehen können. Dazu gehören:

    • verstärkte Überwachung und Prüfungen
    • Quellensteuern
    • besondere Dokumentationspflichten
    • Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung

     

    Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei ihren Bemühungen unterstützen, 2019 einen besser abgestimmten Ansatz für Sanktionen zu erarbeiten. Zudem dürfen gemäß neuen Bestimmungen in den EU-Rechtsvorschriften EU-Mittel nicht über Einrichtungen in Ländern weitergeleitet werden, die auf der schwarzen Liste stehen.

     

    Nächste Schritte: Das Verfahren zur Erstellung der EU-Liste ist derzeit ein fortlaufender Prozess, der in den kommenden Jahren fortgesetzt wird.

     

    • Als nächstes erhalten alle Länder und Gebiete auf der EU-Liste ein Schreiben mit einer Erläuterung der Entscheidung und Hinweisen, was sie tun können, um von der Liste gestrichen zu werden.

     

    • Die Kommission und die Mitgliedstaaten (Gruppe „Verhaltenskodex“) werden weiterhin die Länder und Gebiete überwachen, die ihrerseits bis Ende 2019/2020 Zeit haben, den Anforderungen nachzukommen, und werden zudem prüfen, ob auch andere Länder in das Verfahren zur Erstellung der EU-Liste aufgenommen werden sollten.

     

    • Die Kommission wird den offenen Dialog und die Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern und Gebieten fortsetzen, um technische Hilfe zu leisten und etwaige Fragen zu klären, wenn dies erforderlich ist, und um Steuerfragen von beiderseitigem Interesse zu erörtern.

     

    Quelle: ID 45802270

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