22.12.2021 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
EuGH-Vorlage zur Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilien in Drittländern
Das FG Köln hält den vollständigen Wertansatz von vermieteten Grundstücken in Ländern außerhalb der EU und des EWR (Drittländern) bei der Erbschaftsteuer für europarechtswidrig (FG Köln 2.9.21, 7 K 1333/19, EuGH-Vorlage unter C-670/21; s. auch Pressemitteilung des FG Köln vom 25.11.21).
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