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  • 02.12.2016 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Weitere EuGH-Vorlage des FG Köln zu § 50d Abs. 3 EStG

    | Das FG Köln hat dem EuGH weitere Fragen zur Europarechtmäßigkeit von § 50d Abs. 3 EStG vorgelegt. Der Senat hatte bereits mit Vorlagebeschluss vom 8.7.16 (2 K 2995/12) Zweifel daran geäußert, ob § 50d Abs. 3 EStG mit der europäischen Niederlassungsfreiheit und der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar ist. Auch der nunmehr veröffentlichte Beschluss betrifft § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 (FG Köln 31.8.16, 2 K 721/13; s. auch Pressemitteilung FG Köln vom 25.11.16). |

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