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  • 30.10.2017 · Fachbeitrag · DBA Schweiz

    Besteuerung eines leitenden Angestellten in der Schweiz

    Das FG entschied, dass eine mit „Kollektivunterschrift zu zweien“ ohne Funktionsbezeichnung im Schweizer Handelsregister eingetragene Person ein leitender Angestellter i. S. d. Art. 15 Abs. 4 S. 1 DBA-Schweiz ist (FG Baden-Württemberg 13.7.17, 3 K 2439/14, Revision unter I R 60/17).