30.10.2018 · Fachbeitrag · DBA-Frankreich
Abfindungsbesteuerung bei Wegzug eines Grenzgängers
| Die an einen Grenzgänger gezahlte Abfindung unterliegt mit dem Teil der inländischen Besteuerung, der auf die Zeit der zuvor bestandenen unbeschränkten Steuerpflicht entfällt. Das hat jetzt das FG Baden-Württemberg in einem rechtskräftigen Urteil entschieden (FG Baden-Württemberg, 16.1.18, 6 K 1405/15, BB 18, 1941). |