Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · DBA-Estland

    Gesetzentwurf zum Änderungsprotokoll zur Umsetzung von BEPS-Maßnahmen zu

    | Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Estland haben am 15.12.20 ein Protokoll zur Änderung des DBA der beiden Länder unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll setzt insbesondere Maßnahmen des OECD-BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Estland um. Am 22.4.21 hatte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Änderungsprotokoll verabschiedet und damit den Ratifizierungsprozess in Form eines Gesetzgebungsverfahrens gestartet. Der Gesetzentwurf entspricht dabei dem Änderungsprotokoll vom 15.12.20. Im Rahmen der Bundesratssitzung am 28.5.21 hat nun der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt. |

     

    In dem neuen Änderungsprotokoll werden insbesondere die abkommensrechtlichen Mindeststandards aus der OECD-Initiative gegen Steuervermeidung durch die Verkürzung und Verlagerung von Gewinnen (BEPS) implementiert. Das neue Protokoll beinhaltet u.a. die folgenden Regelungen aus dem Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen (MLI):

     

    • Artikel 6 MLI ‒ Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens,
    • Artikel 7 MLI ‒ Verhinderung von Abkommensmissbrauch.
    • Artikel 8 MLI ‒ Transaktionen zur Übertragung von Dividenden,
    • Artikel 9 MLI ‒ Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen oder Rechten und an Rechtsträgern, deren Wert hauptsächlich auf unbeweglichem Vermögen beruht,
    • Artikel 17 MLI ‒ Gegenberichtigung.

     

    Für das Inkrafttreten bedarf es noch der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Im Anschluss werden die Ratifizierungsurkunden ausgetauscht.

     

    Quelle: ID 47459904

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents