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  • · Fachbeitrag · DBA Deutschland - Frankreich

    Bisherige Rechtslage für verrentete Grenzgänger gilt vorerst weiter

    | Das Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes weist darauf hin, dass es bei der Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß dem DBA zwischen Frankreich und Deutschland vorerst bei der bisher geltenden Rechtslage bleibt (s. auch FinMin des Saarlandes, Pressemitteilung vom 10.1.14). |

     

    Das BMF hat erklärt: Deutschland und Frankreich konnten Ende vergangenen Jahres eine grundsätzliche Einigung in der Frage der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung an Empfänger im jeweils anderen Staat erzielen. Danach soll die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung künftig durch den Staat durchgeführt werden, in dem der Rentenempfänger ansässig ist. Das betroffene Steueraufkommen wird durch einen Fiskalausgleich kompensiert.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Einzelheiten dieser Einigung werden in einem Zusatzabkommen zum deutsch-französischen DBA geregelt werden, das zurzeit von den Finanzministerien beider Staaten ausgearbeitet wird. Wann die beabsichtigten Änderungen in Kraft treten, hängt von der gesetzgeberischen Umsetzung der Zusatzvereinbarung in beiden Staaten ab. Bis dahin bleibt es bei der bisher geltenden Rechtslage.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 29 | ID 42500155

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