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  • · Nachricht · Abkommenspolitik

    Deutschland treibt die Implementierung von MLI-Maßnahmen in DBA voran

    | Im Zuge der Ratifizierung des mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen (Multilaterales Instrument - MLI) hat sich Deutschland dazu entschieden, einige seiner DBA statt über das MLI in bilateralen Verhandlungen anzupassen. In diesen Fällen ist, nachdem beide Vertragsstaaten das Änderungsprotokoll unterzeichnet haben, für die Umsetzung in Deutschland jeweils ein nationales Gesetzgebungsverfahren erforderlich. |

     

    Für sieben bereits unterzeichnete DBA, die jeweils Aspekte aus dem MLI umsetzen sollen, laufen derzeit Gesetzgebungsverfahren, die sich in unterschiedlichen Verfahrensständen befinden. Alle sollen aber noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode angenommen werden:

     

    • Dänemark (Änderungsprotokoll vom 1.10.20): Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 25.3.21 am 7.5.21 zugestimmt.

     

    • Liechtenstein (Änderungsprotokoll vom 27.10.20): Der Bundestag hat das Gesetz am 22.4.21 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats wird am 28.5.21 erwartet.

     

    • Estland (Änderungsprotokoll vom 15.12.20): Der Bundestag hat auch dieses Gesetz am 22.4.21 beschlossen und der Bundesrat soll am 28.5.21 zustimmen.

     

    • Zypern (Änderungsprotokoll vom 19.2.21): Der Bundestag hat dem Gesetz heute, am 20.5.21, zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrats wird für den 25.6.21 erwartet.

     

    • Vereinigtes Königreich (Änderungsprotokoll vom 12.1.21): Derzeit ist der Bundestagsfinanzausschuss mit dem Gesetz befasst. Ein Gesetzesbeschluss wird für den 11.6.21 erwartet, die Zustimmung des Bundesrats für den 25.6.21. Zusätzlich zum Änderungsprotokoll haben die britischen und deutschen Behörden eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Darin bekräftigen beide Staaten ihre Bereitschaft, vor dem Hintergrund des vollzogenen Austritts der Vereinigten Königreiches aus der EU, bis Ende des Jahres 21 weitere Änderungen des Abkommens aufzunehmen.

     

    • Irland (Änderungsprotokoll vom 19.1.21): Der Bundestag soll am 11.6.2021 zustimmen, der Bundesrat am 25.6.21.

     

    • Niederlande (Änderungsprotokoll vom 24.3.21): Hierfür wird ebenfalls der Gesetzesbeschluss am 11.6.21 sowie die Bundesratszustimmung am 25.6.21 erwartet.

     

    Erst nach Austausch der Ratifikationsurkunden können die geänderten DBA in Kraft treten und sind jeweils ab dem auf das Inkrafttreten folgende Jahr anwendbar. Da sämtliche DBA-Umsetzungsgesetze voraussichtlich bis zur Sommerpause angenommen werden, könnten die einzelnen DBA-Änderungsprotokolle schon ab dem 1.1.22 Wirkung entfalten.

     

    Mit den Änderungsprotokollen werden in nahezu allen Fällen die Art. 6 MLI (Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens) zur Änderung der Präambel und Art. 7 MLI (Verhinderung von Abkommensmissbrauch) zur Einführung eines Principal-Purpose-Test implementiert. Einige Änderungsprotokolle enthalten zudem die Regelungen der Art. 13 MLI (Umgehung des Betriebsstättenstatus) und Art. 16 MLI (Verständigungsverfahren). Darüber hinaus können die Änderungsprotokolle auch weitere Regelungen, teilweise auch unabhängig vom MLI, enthalten.

     

    Quelle: ID 47461111

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