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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vertragliche Absicherung des Drittlandsgeschäfts: Musterklausel schützt vor unkalkulierbaren Risiken

    von Dipl.-Fw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund, und StB Dipl.-Bw. Lars Fuisting, Düsseldorf

    | Mandanten übersehen im Tagesgeschäft häufig, dass sich durch einen verständigen Blick in das deutsche UStG zunächst einmal ausschließlich die Rechtsfolgen in Deutschland abklären lassen. Mit Einschränkungen - insbesondere beim formellen Umsatzsteuerrecht und dem (sonstigen) Verfahrensrecht - sind auch die Rechtsfolgen in den anderen EU-Mitgliedstaaten abzulesen. Keine Antworten gibt das UStG zu Fragen, die das Umsatzsteuerrecht von Drittländern betreffen. Hier schlummern aber oft unkalkulierbare Risiken, für die Sie Ihre Mandanten sensibilisieren sollten. |

    1. Das Grundproblem

    Ein für die meisten Kanzleien alltäglicher Fall soll an die Problematik heranführen:

     

    • Beispiel 1

    Ein deutscher Anlagenbauer (Mandant M) soll im Auftrag von Kunde K eine Produktionsstraße in Kiew (Ukraine) errichten.

              

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