· Fachbeitrag · Spanien
Vererben zu Lebzeiten ‒ der Nachfolgepakt auf den Balearen
von Asesor Fiscal Dipl. Kfm. Willi Plattes und RA & Abogada inscrita Katharina Groth, Palma de Mallorca
| Der pacto sucesorio (Nachfolgepakt) stellt im Grunde einen Zwitter aus Erbschaft und Schenkung dar und ist grundsätzlich nur in Regionen mit eigener Rechtsordnung möglich, denn das spanische Zivilgesetzbuch von 1889 (Código Civil) verbietet diese Übertragungsform ausdrücklich. Die Regionen mit eigener Rechtsordnung, in welcher der Nachfolgepakt vorgesehen ist, sind das Baskenland, Katalonien, Galizien sowie die vier Balearen-Inseln: Mallorca, Ibiza, Formentera und ‒ seit einer Gesetzesreform 2017 ‒ auch Menorca. Aufgrund der zuweilen erheblichen regionalen Unterschiede legen wir den Fokus auf die Balearen. |
1. Vorgezogene Erbschaft zur Vermögensübertragung
Was ist ein pacto sucesorio? Es handelt sich um einen Vertrag zwischen zwei mündigen Bürgern, in dem einer dem anderen auf dem Weg einer vorgezogenen Erbschaft einen Teil seines Vermögens überträgt. Der Empfänger muss sich dafür zu einer Gegenleistung verpflichten. In den zwei mallorquinischen Modalitäten des Nachfolgepakts besteht diese Gegenleistung entweder in der Verpflichtung zur Annahme der Erbschaft oder im ausdrücklichen Verzicht auf den zustehenden Pflichtteil.
Der pacto sucesorio fristete steuerlich lange ein Schattendasein und wurde kaum beachtet. Für Aufmerksamkeit sorgte erst ein Urteil eines galizischen Höchstgerichts vom 9.2.16 ‒ mit erheblicher steuerlicher Sprengkraft. Die Richter entschieden, dass der Nachfolgepakt steuerlich wie eine Erbschaft zu behandeln sei, obwohl der Anlass kein Sterbefall war, sondern eine Übertragung zu Lebzeiten. Das hat zwei zentrale Konsequenzen:
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