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  • · Fachbeitrag · Polen

    Neues Gesetz über die steuerliche Förderung von Investitionen in Polen

    von M.Sc. Greta Kielawa und Mag. iur. Filip Schade, LL.M., beide Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

    | Seit dem Jahr 1994 bestehen in Polen Sonderwirtschaftszonen (SWZ), die die wirtschaftliche Entwicklung des Landes fördern sollen. Nach mehreren Änderungen des Gesetzes über die SWZ vom 20.12.94 (Dz.U. 1994, Nr. 123, Pos. 600; SWZG) können die derzeitigen Investitionen in einer SWZ noch bis zum Jahr 2026 steuerlich unterstützt werden. Das polnische Parlament verabschiedete am 10.5.18 das Gesetz über die Förderung neuer Investitionen (Dz.U. 2018, Pos. 1162; weiter: FnIG), welches am 30.6.18 in Kraft trat und neben dem SWZG gelten soll. Der folgende Beitrag soll einen Einblick in das neue steuerliche Förderungsinstrument geben sowie die alten und neuen Fördermaßnahmen miteinander vergleichen. |

    1. Bisherige Sachlage: Das SWZG

    Mit der Gründung der SWZ bezweckte der polnische Gesetzgeber gemäß Art. 3 SWZG u. a. die Entwicklung von technologischen und technischen Innovationen, das Wachstum des Exports, die Förderung der Konkurrenzfähigkeit vor allem polnischer Unternehmer sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Mittlerweile wurden die quantitativen Zielvorgaben sogar übertroffen. So wurden in den 14 in Polen existierenden SWZ bis Ende 2018 über 119,2 Mrd. PLN investiert und 379.000 Arbeitsplätze geschaffen. Um von der im Rahmen des SWZG vorgesehenen Einkommen- oder Körperschaftsteuerbefreiung profitieren zu können, mussten die in- und ausländischen Unternehmer für die Durchführung der Investition auf dem Gebiet der SWZ eine Genehmigung erhalten (vgl. Art. 16 Abs. 1 SWZG). Die Genehmigung hatte Verwaltungsaktcharakter und wurde vom für Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Minister (aktuell: Minister für Unternehmertum und Technologie) erteilt (dazu eingehend Kudert/Jamrozy, PIStB 10, 168 ff.).

    2. Aktuelle Sachlage: Das neue FnIG

    Das im Jahr 2018 in Kraft getretene FnIG richtet sich wie sein Vorgänger sowohl an inländische als auch an ausländische Unternehmer und gilt parallel zum SWZG. Der polnische Gesetzgeber entschied sich dabei, die beiden Fördermaßnahmen zunächst parallel nebeneinander laufen zu lassen, um deren Wirkung und Ergebnisse überprüfen zu können und das SWZG zu einem späteren Zeitpunkt ggf. aufzuheben (vgl. Dargas-Draganik/Formela, Kommentar zum FnIG, 2019, Einführung, Rn. 2). Die Gründe für die Einführung des neuen Gesetzes sind

        

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