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  • · Fachbeitrag · Krieg im Nahen Osten

    Was (temporäre) Dubai-Rückkehrer steuerlich beachten müssen

    von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL. M., emltc, Dubai/Abu Dhabi, VAE

    Die aktuelle Krisenlage in den arabischen Golfstaaten zwingt viele in Abu Dhabi und Dubai ansässige Deutsche zu einer schnellen Entscheidung über ihren künftigen Wohnsitz. Was dabei häufig unterschätzt wird: Eine Rückkehr nach Deutschland ist – steuerlich betrachtet – kein neutraler Akt. Sie kann mitunter erhebliche Steuerlasten auslösen, die durch frühzeitige Planung jedoch weitgehend vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden können. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die zentralen steuerlichen Fragestellungen bei der Rückkehr nach Deutschland geben und beleuchtet relevante Gestaltungsoptionen.

    1. Aktuelle Entwicklung

    Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) galten jahrelang als eines der attraktivsten Ziele für Auswanderer weltweit – nicht zuletzt wegen der weitgehend steuerfreien Rahmenbedingungen für natürliche Personen. Keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer auf persönlicher Ebene, keine Erbschaftsteuer: Für vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Investoren war die Kombination aus politischer Stabilität, moderner Infrastruktur und steuerlichen Vorteilen überzeugend. Gerade das Emirat Dubai konnte nach der Coronapandemie einen erheblichen Zuzug von deutschen Auswanderern verzeichnen. Die militärische Eskalation im Nahen Osten seit Ende Februar 2026 hat diese Ausgangslage grundlegend verändert. Die arabischen Golfstaaten, darunter die VAE, sind zur Zielscheibe iranischer Raketen- und Drohnenangriffe geworden. Viele dort ansässige Deutsche erwägen daher erstmals ernsthaft eine – wenn auch nur temporäre – Rückkehr nach Deutschland.

    2. Steuerliche Ansässigkeit in Deutschland: Wann beginnt die Steuerpflicht?

    Für die steuerliche Beurteilung ist zunächst entscheidend, wann eine Person in Deutschland wieder unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG) wird. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht entsteht, sobald eine Person in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.