· Fachbeitrag · Feststellungsverfahren
Wegzug eines Gesellschafters einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
von Dipl.-Finw. (FH) Christian Beitler, OAR und Dipl.-Finw. (FH) Mirko Leichsenring, AR, beide hessische Finanzverwaltung
| Die Entstrickungs- bzw. Wegzugsbesteuerung ‒ kombiniert mit einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ‒ wirft in der Praxis immer wieder materiell- und verfahrensrechtliche Fragen auf. Diese Fallstudie zeigt, welche Besteuerungsgrundlagen in die gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 1, 2 S. 1 u. 2 AO, § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO) der zwischengeschalteten Personengesellschaft aufzunehmen sind und wie ihre gewerbliche Prägung die steuerliche Behandlung beim Wegzug eines Gesellschafters beeinflusst. |
1. Sachverhalt
An der X-GmbH und der Y-LLC ist der 40-jährige X jeweils mittelbar über die vermögensverwaltende M-GmbH & Co. KG zu 1,2 % beteiligt (80 % × 1,5 %). Die M-GmbH & Co. KG sowie die Komplementär GmbH haben ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Frankfurt am Main. Einziger Zweck der M-GmbH & Co. KG ist das Halten einer jeweils 80%igen Beteiligung an der X-GmbH und der Y-LLC. Die X-GmbH hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Frankfurt am Main, die Y-LLC in New York. Die Y-LLC ist nach einem Rechtstypenvergleich als Kapitalgesellschaft einzustufen. Die M-GmbH & Co. KG ist gewerblich geprägt (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG).
X lebt seit seiner Geburt in Frankfurt am Main. Im Jahr 2024 erfüllt er sich seinen Lebenstraum und gibt seinen inländischen Wohnsitz zum 1.7.24 auf und zieht nach New York.
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