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  • · Fachbeitrag · DBA-Recht

    Fallbeispiele nach dem neuen DBA Niederlande

    von RA StB FAStR Fachberater für IStR Tim Lühn, Lingen/Ems

    | Das neue DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden (DBA- NL n.F.) wurde am 12.4.12 unterzeichnet. Da mit einem Austausch der Ratifikationsurkunden in 2012 nicht mehr zu rechen ist, wird allgemein von einem Inkrafttreten des DBA- NL n.F. ab 1.1.14 ausgegangen. Nachdem Bisle das DBA- NL n.F. allgemein dargestellt hat (s. PIStB 12, 178 ), werden die abkommensrechtlichen Änderungen durch das DBA- NL n.F. für die grenzüberschreitende Praxis anhand von Beispielsfällen vorgestellt. |

    1. Begründung von Betriebsstätten (Art. 5 DBA-NL n.F.)

    Die abkommensrechtliche Begründung von Betriebsstätten wird in Art. 5 DBA-NL n.F. entsprechend Art. 5 OECD-MA definiert. In Ziffer III. des Protokolls zu Art. 5 Abs. 3 DBA-NL n.F. wird die Berechnung des 12-Monats-Zeitraums bei Bausausführungen und Montagen näher erläutert (offensichtlich basierend auf BMF 24.12.99, IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl I 99, 1076, Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze, Tz. 4.3.5). Danach gilt der 12-Monats-Zeitraum für jede einzelne Bausführung bzw. Montage. Mehrere Bausausführungen oder Montagen können als eine Einheit betrachtet werden, wenn sie wirtschaftlich und geographisch miteinander verbunden sind oder aufgrund eines einheitlichen Vertrags betrieben werden und eine geographische Einheit besteht.

    • Beispiel 1

    Ein niederländisches Bauunternehmen wird 2012 in Deutschland nacheinander durch Bauausführungen und Montagen, die jeweils nicht länger als 8 Monate dauern, in verschiedenen Städten der Grenzregion tätig, um dort Supermärkte der X-Kette zu errichten. Die einzelnen Supermärkte werden im Umkreis von ca. 50 km errichtet. Mit Inkrafttreten des DBA-NL n.F. ist vorliegend von einem einheitlichen Vertrag (Vertrag für die X-Kette) sowie einer geographischen Einheit (Umkreis von 50 km) auszugehen, sodass sich die deutsche und niederländische Finanzverwaltung auf die Begründung einer abkommensrechtlichen Bau- und Montagebetriebsstätte in Deutschland einigen.

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