Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Außensteuerrecht

    Ausgewählte Praxiseffekte der ATAD für die Hinzurechnungsbesteuerung

    von StB Dr. Thomas Loose, PwC GmbH WPG auf Entsendung in New York

    | Die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung werden gegenwärtig vonseiten einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzverwaltung einer Generalrevision unterzogen. Maßgeblichen Einfluss hat hierbei die auf Ebene der EU verabschiedete Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (ATAD), da diese in ihren Art. 7 und 8 verpflichtende Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung vorsieht und bis zum 31.12.18 zwingend in nationales deutsches Steuerrecht umzusetzen ist. Anhand von Beispielsfällen werden für deutsche Konzerne im Nachfolgenden ausgewählte Praxiseffekte der ATAD auf die Hinzurechnungsbesteuerung analysiert. |

    1. Einleitung

    Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (sog. Anti Tax Avoidance Directive, kurz: ATAD) will es international tätigen Unternehmen erschweren, Gewinne zu verlagern und dadurch Steuern zu vermeiden (Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS). Auf Basis des entsprechenden Aktionsplans der OECD zielt die ATAD darauf ab, ausgewählte BEPS-Maßnahmen in Europa zeitnah und möglichst einheitlich umzusetzen. Sie ist als Mindestschutzniveau ausgestaltet und bis zum 31.12.18 in das nationale Recht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen, die nationalen Umsetzungsvorschriften sollen dabei ab dem 1.1.19 anzuwenden sein.

     

    Die Vorschriften der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 - 14 AStG) sind insbesondere vor dem Hintergrund der Niedrigbesteuerungsschwelle des § 8 Abs. 3 AStG i. H. v. 25 % von hoher Praxisrelevanz für nahezu sämtliche Konzerne. Zu nennen sind in Europa bspw. Irland (KSt-Satz: 12,5 %), die Niederlande (KSt-Satz: aktuell 24,99 % mit geplanter Reduzierung auf 21 %) oder Ungarn (KSt-Satz: 9 %). Zuletzt rückte infolge der Trumpschen Steuerreform sogar die USA in den Fokus der Hinzurechnungsbesteuerung. Betrachtet werde eine in Deutschland ansässige D-GmbH mit einer 100%igen Tochterkapitalgesellschaft in den USA, der US-Corp.

           

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents