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  • · Fachbeitrag · Arbeitnehmerentsendung

    Wachsende Herausforderungen durch neue Compliance-Anforderungen bei Entsendungen

    von RA Roland Falder, FA für Arbeitsrecht, München; RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Abu Dhabi

    | Arbeitnehmerentsendungen erfreuen sich in einer zunehmend globalisierten Welt nach wie vor großer Beliebtheit. Entsandte Arbeitnehmer bewegen sich dabei im Spannungsfeld zwischen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen sowohl ihrem entsendenden Unternehmen als auch dem lokalen Arbeitgeber gegenüber. Bereits im Vorfeld der Entsendung sind daher umfangreiche Regelungen zu treffen, um Loyalitätskonflikte zu vermeiden und den Arbeitnehmer umfassend zu schützen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die damit verbundenen Herausforderungen unter dem Gesichtspunkt neuer Compliance-Anforderungen. |

    1. Ausgangsüberlegungen

    Entsendungen von Arbeitnehmern in das Ausland sind in der exportorientierten deutschen Wirtschaft nach wie vor an der Tagesordnung. Dies stellt Unternehmen und Mitarbeiter in einem zunehmend regulierten Umfeld vor wachsende Herausforderungen. Insbesondere dort, wo meist aus aufenthaltsrechtlichen Gründen, zum Teil aber auch aus gesellschaftsrechtlichen Erfordernissen die Notwendigkeit besteht, zusätzlich zu dem heimischen Arbeitsvertrag (und einer Zusatzvereinbarung zur Entsendung) einen lokalen Arbeitsvertrag abzuschließen, entstehen Konfliktlagen. Wenn die Interessen der Beteiligten im In- und Ausland divergieren oder zwingende Gesetzesregelungen des Einsatzlandes entscheidend von den deutschen Vorschriften abweichen, können Arbeitnehmer in Zwangslagen geraten.

     

    Dabei sind im Wesentlichen zwei Fallgruppen zu unterscheiden. Zum einen geht es um Loyalitätskonflikte resultierend aus einer Mehrzahl von Arbeitgebern und deren unterschiedlichen Interessen. Zum anderen handelt es sich um das rechtliche Spannungsfeld, das aus der Anwendung (mindestens) zweier unterschiedlicher Rechtsordnungen auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt (die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Ausland) resultiert.

            

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