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  • · Fachbeitrag · Arbeitnehmer im Ausland

    Internationaler Mitarbeitereinsatz: Fürsorgepflichten des Arbeitgebers (Teil 2)

    RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

    | Dieser zweiteilige Beitrag soll einen Überblick über die relevanten rechtlichen und praktischen Aspekte vermitteln, die im Zusammenhang mit einem aus Deutschland heraus koordinierten Auslandeinsatz stehen. Im ersten Teil ging es um die vertragliche Gestaltung sowie die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers vor, während und bei Beendigung des Auslandeinsatzes (s. PIStB 18, 111 ). In diesem zweiten Teil wird die deutsche Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit im Ausland erläutert und die Aspekte Patientenverfügungen, Testamente und kinderbedingte Maßnahmen werden analysiert. |

    1. Deutsche Sozialversicherung und anderweitiger Versicherungsschutz

    1.1 Deutsche Sozialversicherungspflicht

    Das deutsche Sozialversicherungssystem beruht auf dem sog. Territorialitätsprinzip (§ 3 SGB IV), d. h., dass eine Versicherungspflicht bezüglich des deutschen Sozialversicherungssystems grundsätzlich nur im Rahmen des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland besteht. Bei Mitarbeitereinsätzen im Ausland greift eine deutsche Sozialversicherungspflicht nur für den Fall, dass Sonderregelungen anwendbar sind, die eine deutsche Sozialversicherungspflicht begründen (sog. Ausstrahlungswirkung). Solche Regelungen sind enthalten in

     

    • sog. Sozialversicherungsabkommen,
       

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