18.05.2026 · IWW-Abrufnummer 254044
Europäischer Gerichtshof: Urteil vom 26.02.2026 – C-524/23
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 26. Februar 2026.#Europäische Kommission gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzungsverfahren – Art. 258 AEUV – Richtlinie (EU) 2016/1164 – Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts – Art. 8 Abs. 7 – Berechnung der Einkünfte beherrschter ausländischer Unternehmen – Verpflichtung, dem Steuerpflichtigen zu gestatten, die vom beherrschten ausländischen Unternehmen gezahlte Steuer von seiner steuerlichen Belastung abzuziehen – Anwendungsbereich – Unangemessene Gestaltungen, deren wesentlicher Zweck darin besteht, einen Steuervorteil zu erlangen – Fehlende Umsetzung.#Rechtssache C-524/23. Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 26. Februar 2026
Tenor:
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden:
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts verstoßen, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um Art. 8 Abs. 7 dieser Richtlinie nachzukommen. Das Königreich Belgien trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten.URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 26. Februar 2026Verfahrenssprache: Französisch.
UnterschriftenIdentifikator:ECLI:EU:C:2026:111
Verbindliche Sprache: Französisch
Datum des Dokuments: 26.02.2026
Datum des Eingangs: 11.08.2023
Autor: Gerichtshof
Staat oder Organisation, der/die die Entscheidung getroffen hat: Belgien
Verfahrensart: Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung, Klage wegen Vertragsverletzung
Berichterstatter: Gratsias
Generalanwalt: Kokott