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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Verrechnungspreise

    Dokumentationspflichten der Tochtergesellschaften deutscher Konzerne in Ungarn

    | Zum 1.9.03 wurde in Ungarn eine Rechtsverordnung des Finanzministeriums zur Dokumentationspflicht von Verrechnungspreisen eingeführt. Mit Ausnahme von Mikro- und Kleinunternehmen sind nunmehr gemäß § 18 Abs. 5 KStG alle Unternehmen, Vereine und Genossenschaften zur Dokumentation von Verrechnungspreisen mit verbundenen Unternehmen verpflichtet. Da zu diesem Kreis ab dem 1.1.04 auch die in Ungarn errichteten Betriebsstätten von ausländischen Stammhäusern zählen, sind die Neuregelungen für nach Ungarn expandierende deutsche Unternehmen äußerst wichtig. Wie die Aufzeichnungspflichten im Einzelnen aussehen, welche Verrechnungspreismethoden anwendbar sind und mit welchen Sanktionen deutsche Unternehmen bei Unzulänglichkeiten rechnen müssen, wird in diesem Beitrag aufgezeigt. |

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